Vorlage öffentlich - VO/07GV/2022-0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung der Energiepauschale in Höhe von 25,00 €/Tag bei Tagesvermietungen. Die Energiepauschale wird zeitlich begrenzt, für 12 Monate erhoben.

Eine Tagesvermietung (24h) bezieht sich bei Abendveranstaltungen auf den Zeitraum von 12.00 bis 12:00Uhr.
 

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Sachverhalt

Die stetig steigenden Energiekosten werden bei den geltenden Tages-Vermietungspreisen bisher nicht berücksichtigt. Eine zeitlich begrenzte Tages-Energiepauschale kann die Situation bereinigen.

Bei einer Tages-Energiepauschale von 25,- €, erhöht sich die Tagesmiete für private Veranstaltungen von 180,00 €/Tag, auf insgesamt 205,00 €/Tag. Der Zeitraum einer Abendveranstaltung sollte in diesem Zusammenhang benannt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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