Vorlage öffentlich - VO/07GV/2022-0304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Rüting beschließt die Satzung der Gemeinde Rüting über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Sachverhalt

 Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde der Rohrleitungszuschlag von 2.411,34 € auf 4.822,67 € ab dem Jahr 2022 erhöht. Die Verdoppelung dieses Beitrages macht eine Neukalkulation der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erforderlich. 

Der Gebührensatz erhöht sich durch die Berücksichtigung des neuen Rohrleitungszuschlages von bisher 16,15 €/ha auf 17,62 €/ha.

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 Mit der Neukalkulation der Wasser- und Bodenverbandsgebühren wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Rüting entsteht.

 

 

 

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Anlagen

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