Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt, dass das Amt Grevesmühlen Land beauftragt wird die Anlage zu Paragraph 5 Absatz 3 der Satzung (Gebührensatzung) für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow vom 20.08.2001 zu überarbeiten und an die aktuellen Gebühren anzupassen.

 

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Sachverhalt

 Gemäß Kopie des Antrags vom 15. März 2022 laut Anlage 1 und Kopie des Ergänzungsantrags vom 15.03.2022 laut Anlage 2.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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