Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0315

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit der Gebietsbezeichnung „Wohnbebauung Gartenstraße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,8 ha liegt im Nordwesten der Ortslage Mallentin und umfasst das Flurstück 12/28 (teilweise) der Flur 1, Gemarkung Mallentin. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

2.    Das Planungsziel besteht in der Arrondierung des nordwestlichen Ortsrandes Mallentins. Es soll neuer Wohnraum erschlossen werden. Planungsrechtlich geschieht dies durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Sachverhalt

 Mit dem Bebauungsplan Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde Stepenitztal, den nordwestlichen Ortsrand Mallentins zu arrondieren. Im Süden und Osten des Geltungsbereiches grenzen bereits bebaute Wohngrundstücke sowie eine Kindertagesstätte an. Um die bestehenden Wohnnutzungen aufzugreifen und um eine behutsame, nordwestliche Arrondierung der Ortslage Mallentin zu gewährleisten, soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Im städtebaulichen Konzept sind ca. 15 Einfamilienhäuser in aufgelockerter Bauweise vorgesehen.

 

Die Lage des in Aussicht genommenen Baugebietes ist dem in der Anlage dargestellten Übersichtsplan zu entnehmen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Ringerschließung im Anschluss an die bestehende Gartenstraße vor. Zur Abgrenzung der baulichen Strukturen zum Landschaftsraum, wird das Plangebiet mit Grünstrukturen eingesäumt.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...