Vorlage öffentlich - VO/06GV/2022-0320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Roggenstorf.

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Sachverhalt

 Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtlich erhobene Aufwandssteuer. Sie wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und der Ortssatzung sowie der aktuellen Rechtsprechung erhoben. 

Die Gemeinde Roggenstorf erhält für Bürger, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, keine Landeszuweisungen aus dem Finanzausgleich. Durch die Einführung dieser Steuer würde die Gemeinde auch von Personen, die hier wohnen und die Infrastruktur in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, Erträge erhalten.

Laut aktueller Meldestatistik sind in der Gemeinde Roggenstorf 14 Nebenwohnsitze gemeldet. Aus der Efahrung in anderen Gemeinden wird sich dieser Wert voraussichtlich um mehr als die Hälfte durch Ab- und Ummeldungen bereinigen, sobald die schriftlichen Erhebnungen durch die Verwaltung verschickt wurden.. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde sind Mehrerträge bei Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer je nach Fallzahl und Nettokaltmiete (Produktsachkonto 61101.4034) oder Mehrerträge in den Schlüsselzuweisungen aufgrund von Ummeldungen vom Neben- auf den Hauptwohnsitz (Produktsachkonto 61101.41111).

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Anlagen

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