Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0731

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1)  Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Er-gebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3) Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Text und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung.

 

4)  Die Begründung wird gebilligt.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ortsüblich bekanntzumachen. 

 

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 31.08.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Proseken Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist eine vorliegende Anfrage, auf dem Flurstück 4/216 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Proseken, eine Einfamilienhausbebauung zu rea-lisieren. Ziel der Planung ist deshalb, das Grundstück in das angrenzende Reine Wohngebiet zu ergänzen. Die weiteren Festsetzungen orientieren sich am rechtskräftigen Ursprungsplan.

 

Der Entwurf der Planung wurde am 30.11.2021 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 14.12.2021 bis zum 18.01.2022.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung ein-gestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Von Seiten der Öffent-lichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg weist auf keine entgegenstehenden Belange hin. Die überreichten Leitungspläne der Ver- und Entsorger ermöglichen grundsätzlich die notwendige Erschließung des Grundstücks.

 

Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 als Satzung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 keine finanziellen Auswirkungen

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Anlagen

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