Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Waldeck“. Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtliche Voraussetzung für ein Wohnhaus sowie die planungsrechtliche Sicherung eines Natur- und Betonsteingewerbe zu schaffen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit einer Größe von rund 3.600 m² befindet sich in der Ortslage Waldeck, unmittelbar nördlich an die Bundesstraße 105 angrenzend. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage). 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Upahl in dem Ortsteil Waldeck in räumlicher Nähe zu einem bestehenden gewerblichen Betrieb ein Wohngebäude zu entwickeln. Um dem bestehenden Gewerbetrieb weiterhin die Nutzung in räumlicher Nähe zum geplanten Wohngebäude zu gewährleisten, macht die Gemeinde von dem Festsetzungserfindungsrecht Gebrauch. 

 

Der Geltungsbereich liegt im Außenbereich, das geplante Vorhaben ist nach § 35 BauGB nicht privilegiert und bedarf daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Darstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die ehemalige Gemeinde Plüschow wird in der 1. Änderung geändert.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 keine finanziellen Auswirkungen

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Anlagen

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