Vorlage öffentlich - VO/09GV/2022-0374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Gebietsänderungsvertrag  mit der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf zur Umgemeindung von Flurstücken in der Fassung des beiliegenden Entwurfs.

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Sachverhalt

Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden.

Die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf war Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf.  Bei diesen Flächen handelt es sich um Teile eines Wegs von der L03 nach Seefeld, welcher der Erschließung der Ortslage Seefeld in der Gemeinde Testorf-Steinfort dient. Durch die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde, weil die Straße auf dem Gebiet dreier Gemeinden liegt, beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Jahr 2014 ein Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches gestellt.

In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Dalberg-Wendelstorf im Beschlusswege zugestimmt, der Gemeinde Testorf-Steinfort die oben genannten Flurstücke zu einem Preis von 1,- € je m² zu übereignen. Die Zustimmung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Ortserschließung Seefeld für die abgebende Gemeinde Dalberg-Wendelstorf keine Bedeutung hat.

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde mit Ausführungsanordnung vom 29. Mai 2018 der freiwillige Landtausch "Testorf-Steinfort I" für die Gemeinden Dahlberg-Wendelstorf, Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen bekanntgegeben. Dieser beinhaltete auch die oben genannten Flächen in der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf mit einer Gesamtgröße von 6.538 m².

Eine grundbuchrechtliche Änderung ist infolge des freiwilligen Landtauschs inzwischen erfolgt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist Eigentümerin der Flurstücke 73, 81/1, 82, 83/1 und 84/1 der Flur 1 in der Gemarkung Wendelstorf.

Die angestrebte Gebietsänderung dient dem Gemeinwohl zunächst dadurch, dass die im Jahr 2018 einvernehmlich hergestellte Änderung der Eigentumsverhältnisse nunmehr hoheitsrechtlich nachvollzogen werden soll. Zudem ist die Gemeinde Testorf-Steinfort nicht nur vollumfänglich Eigentümerin sämtlicher Wegeflurstücke, die der Ortserschließung Seefeld dienen sondern auch Straßenbaulastträgerin im eigenen Wirkungskreis. Mit der beabsichtigten Gebietsänderung kann daher die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung effizienter gestaltet und die geographisch bisher ungünstige Grenzziehung beseitigt werden.

Die Gemeinden Testorf-Steinfort und Dalberg-Wendelstorf haben jeweils im Beschlusswege der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines entsprechenden Gebietsänderungsvertrags zugestimmt. Diese sind inzwischen abgeschlossen. Der erarbeitete Gebietsänderungsvertrag wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt gegeben und ist der Anlage im Entwurf zu entnehmen. 

Für den rechtswirksamen Abschluss des Vertrages sind im Zuge des Verfahrens die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, die betroffenen Ämter Lützow-Lübstorf und Grevesmühlen-Land angehört worden.

Vor der Unterzeichnung des Vertrags ist wegen der beabsichtigten Veränderung der Ämtergrenzen darüber hinaus noch die Anhörung des Landkreises Nordwestmecklenburg durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 KEINE
 

 

 

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Anlagen

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