Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gem. § 12 BauGB in der Ortslage Waldeck zu zustimmen.

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Sachverhalt

 Es wird die Eröffnung eines B-Plan-Verfahrens beantragt.

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt nicht innerhalb eines

Bebauungsplanes und ist im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.

 

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der

Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich.

 

Die Übernahme aller anfallenden Kosten wurde zugesichert.

 

 Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

 keine finanziellen Auswirkungen

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Anlagen

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