Vorlage öffentlich - VO/01GV/2022-0257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bernstorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit der Gebietsbezeichnung „Photovoltaik-Park an der A 20“. Das Planungsziel besteht darin, auf verschiedenen Flächen mit einer Gesamtgröße von 84,7 ha die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen planungsrechtlich durch die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten nach § 11 BauNVO vorzubereiten.

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes unterteilt sich in 8 Teilbereiche entlang der Autobahn A 20. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 An der Autobahn A 20 plant der Vorhabenträger SWS Renergy GmbH auf einer Fläche von insgesamt 84,7 ha, Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach der Aufstellung soll eine Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg erfolgen, um die raumordnerischen Belange bereits in der frühen Phase des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.

 

Die Gemeinde Bernstorf verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 soll großflächig landwirtschaftliche Nutzfläche in Sonstige Sondergebiete umgewidmet werden. Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde Bernstorf, wird daher ein Flächennutzungsplan erforderlich. Die Gemeinde Bernstorf beabsichtigt, für das gesamte Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten. 

 

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Anlagen

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