Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 06.01.2022. 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 489.237,68 Euro ist in das Jahr 2021 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -3.194.096,90 Euro. 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Finanz. Auswirkung

 siehe Prüfbericht und Anhang

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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