Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gägelow als Berichtigung für den Geltungsbereich der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Mischgebiet am Priestersee“ mit dem Ziel, das vorhandene eingeschränkte Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) zu erweitern.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Planzeichenerklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Gägelow hat am 26.10.2021 die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Mischgebiet am Priestersee“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

In dem wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 4. Änderung der Gemeinde Gägelow wird der Geltungsbereich der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 als eingeschränktes Gewerbegebiet (§8 BauNVO) dargestellt. Jedoch wird die Ergänzungsfläche als gemischte Baufläche bzw. als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Planungsziele zur Erweiterung des eingeschränkten Gewerbegebietes stimmen somit nicht mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes überein. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. In der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nun für den Geltungsbereich der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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