Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1) Für das rd. 24 ha große Gebiet im Norden des Gemeindegebietes, begrenzt im Norden durch das Stadtgebiet der Stadt Grevesmühlen, im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Süden durch Ausgleichsflächen für den Autobahnbau und daran anschließend die Bundesautobahn 20, soll der Bebauungsplan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde Upahl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbestandortes nördlich der Bundesautobahn 20 zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 9 ist Teil des „Interkommunalen Großgewerbestandortes Grevesmühlen-Upahl“. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt stets in enger Abstimmung mit der Stadt Grevesmühlen, die ihrerseits einen Bebauungsplan in Abstimmung mit der Gemeinde Upahl erstellt.

 

3)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Upahl und die Stadt Grevesmühlen beabsichtigen nördlich der Bundesauto-bahn 20 die Entwicklung eines interkommunalen Großgewerbestandortes. Dieser ist im aktuellen Landesentwicklungsprogramm als landesbedeutsam eingestuft.

Da die Flächenreserven für Gewerbeansiedlungen sowohl in der Stadt Grevesmühlen als auch in der Gemeinde Upahl nahezu ausgeschöpft sind, werden langfristige Entwicklungsmöglichkeiten benötigt. Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zur Bundesautobahn sowie der Lage in der Metropolregion Hamburg, bietet sich der gewählte Standort an.

 

Die Fläche der Gemeinde Upahl stellt sich aktuell überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche dar, die durch weitere landwirtschaftliche sowie naturschutzfachliche Flächen begrenzt wird. Diese erfahren im weiteren Planverfahren eine besondere Betrachtung sowohl im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten der Gewerbegebiete als auch in der Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen.

 

Des Weiteren muss geprüft werden, wie das Großgewerbegebiet strukturiert werden soll. Im Rahmen der benötigten Fachgutachten muss überprüft werden, welche Bereiche ggf. auch als Industriestandorte geeignet sind. Dies erfolgt stets in Abstimmung mit den städtebaulichen sowie naturschutzfachlichen Belangen der Gemeinde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

93.800,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

51101.14211000 S 257

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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