Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1593

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

   1. Die Stadtvertretung beruft Frau Heidrun Lange als Inklusionsrätin.

   

   2. Die Stadtvertretung beruft Herrn Holger Riesebeck als stellv. Inklusionsrat.  

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 06.09.2021erfolgte die 3. Änderung der Hauptsatzung. 

Gemäß §7b Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen beruft die Stadtvertretung eine Inklusionsrätin/einen Inklusionsrat sowie eine Stellvertretung für die Dauer einer Wahlperiode.

In den Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse soll die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat Rederecht zu allen inklusionsrelevanten Tagesordnungspunkten erhalten. 

Die Inklusionsrätin/ der Inklusionsrat soll durch den Bürgermeister in inklusionsrelevante Projekte regelmäßig einbezogen werden. 

Über die Tätigkeit wird der Stadtvertretung einmal jährlich Bericht erstattet. 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Loading...