Vorlage öffentlich - VO/00AA/2021-0245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2020.

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Sachverhalt

Gemäß KV M-V hat der Amtsausschuss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss des Amtes Grevesmühlen-Land zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.    

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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