Vorlage öffentlich - VO/07GV/2021-0281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt die Information zur Teilfortschreibung "Entwurf  des Kapitels 6.5 Energie" zur Kenntnis und beschließt 

1. die Abgabe einer Stellungnahme gem. Anhang sowie  

2. die Beauftragung der Verwaltung zur fristgemäßen Versendung der  Stellungnahme  

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Sachverhalt

 Die Gemeinde ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur  Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)  Westmecklenburg aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Die  Teilfortschreibung umfasst die Aktualisierung des Kapitels 6.5 Energie.

 Das RREP hat für die Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der  Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP festgeschrieben sind, betreffen.  Dann kann dieses die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder  Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 Ziel der Raumordnung ist es, den Standort von Windkraftanlagen so zu regeln,  dass diese grundsätzlich nur in den vorgesehenen Windeignungsgebieten  errichtet werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im  Außenbereich genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen  sprechen (vgl. § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB).

Gegenstand der 3. Beteiligungsstufe ist die Aktualisierung der raumordnerischen  Festlegungen sowie des Umweltberichtes. Hierbei sind der Wegfall der  Öffnungsklausel sowie Änderungen in bzw. der Wegfall von  Windeignungsgebieten zu nennen. 

 Die Gemeinde ist aufgefordert eine Stellungnahme (soweit gewünscht und  notwendig) abzugeben.  

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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Anlagen

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