Vorlage öffentlich - VO/14GV/2021-0304

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Vorhaben „Neubau einer Halle für Kommunaltechnik“ in Höhe von 30.000,00 €.

Reduzieren

Sachverhalt

 Aufgrund eines nicht übertragenen Haushaltsausgaberestes in Höhe von 38.322,63 € aus dem Jahr 2019 in das Folgejahr 2020 stehen bereits geplante Mittel in selber Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der Haushaltsrest wurde durch das Bauamt zur Übertragung angemeldet, jedoch im Buchungsprogramm versehentlich nicht in das Folgejahr 2020 übertragen. Diese Übertragung kann nicht nachgeholt werden.

Es handelt sich demnach nicht um überplanmäßige Mittel im Sinne von Mehrausgaben, sondern um Mittel die tatsächlich schon geplant waren.

Gemäß Rücksprache in der Kämmerei kann die ÜPL aus dem PSK 61100.40130000 (Gewerbesteuereinnahmen) gedeckt werden. Hier kann über zusätzliche Einnahmen in Höhe von 30.000,00 € verfügt werden.

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal entscheidet der Bürgermeister über überplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 6.000 €.

Da die überplanmäßige Aufwendung und Ausgabe über dieser Wertgrenze liegt, bedarf diese Entscheidung einen Beschluss durch die Gemeindevertretung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

341.000,00 

Gesamtkosten:

370.000,00 

im Produktsachkonto ( PSK ):

11402.09600000-034

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

30.000,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 61100.40130000 in Höhe von:

30.000,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

Loading...