Vorlage öffentlich - VO/07GV/2021-0279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung für die Ergänzung des Ortsteils Rüting um einen Teilbereich westlich der Schweriner Straße zwischen den Grundstücken Schweriner Straße 1a und 1b.

 

2.    Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-        im Norden:      durch die Grundstücksgrenze der Bebauung der

Schweriner Straße 1a,

-        im Osten:        durch die Schweriner Straße,

-        im Süden:       durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks

Schweriner Straße 1b,

-        im Westen:     durch anschließende Grundstückflächen und die gedachte

-                                Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke

-                                Schweriner Straße 1a und 1b.

-         

Die Planbereichsgrenzen sind abgebildet und als Anlage beigefügt.

 

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

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Sachverhalt

 Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 19 der Flur 4 der Gemarkung Rüting im Ortsteil Rüting ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB geeignet. Deshalb haben die Antragsteller an die Gemeinde Rüting den Antrag gereicht, eine Ergänzungssatzung aufzustellen, um die bauliche Nutzung der Flächen vorzubereiten. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüting als Wohnbauflächen dargestellt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting begrüßt die Arrondierung der Ortslage Rüting um die straßenbegleitenden Grundstücke westlich der Schweriner Straße zwischen den Hausnummern 1a und 1b. Auf dem Flurstück 19 sollen straßenbegleitend westlich der Schweriner Straße auf den Ergänzungsflächen 3 Grundstücke für eine Neubebauung vorbereitet werden. Die Errichtung der Gebäude in ortstypischer Bauweise ist vorgesehen.

 

Anlass zur Erstellung der Satzung ist der Antrag zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 19 der Gemarkung Rüting. 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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