Vorlage öffentlich - VO/09GV/2021-0355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenreinigungssatzung, wie sie im Entwurf der Anlage beigefügt ist.

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Sachverhalt

Die Straßenreinigungssatzung aus dem Jahre 1997 soll ersetzt werden.
Wesentliche Änderungen finden sich in den §§ 3 und 5 in der Pflicht zur Beseitigung von Tierkot (statt Hundekot nun auch Rinder- und Pferdekot).

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Entwurfes vom 08.09.2021.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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