Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag auf Fördermittel für ein Löschfahrzeug LF20 zu stellen. Sie verpflichtet sich damit verbindlich zur Abnahme des Fahrzeuges und zur Erbringung des Eigenanteils von 20% der Auftragssumme.

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Sachverhalt

  Laut der Fördermittelrichtlinie des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ (siehe Anlage) werden für die Beschaffung von Fahrzeugen des Typs Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20) und Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) für Gemeinden, welche Träger einer vom Landkreis anerkannten Feuerwehr mit besonderen Aufgaben sind, Zuwendungen gewährt.

 

Dies trifft auf die Ortsfeuerwehr Upahl zu.

Nach Rücksprache mit der Wehrführung soll als Ersatzbeschaffung für das vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W ein LF20 beantragt werden.

Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.

 

Für die Antragstellung wird ein Beschluss der Gemeindevertretung gefordert.

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Finanz. Auswirkung

 Der Eigenanteil richtet sich nach der Rubikon-Einstufung der Haushaltszahlen 2020 und beträgt somit für die Gemeinde Upahl 20 %.

Der Anschaffungspreis wird laut Auskunft des Landkreises auf ca. 390.000 Euro geschätzt.

Somit läge der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 78.000 Euro.

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Anlagen

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