Vorlage öffentlich - VO/00AA/2021-0242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 7.264,49 Euro im Konto 61101.52543 (Verwaltungsumlage) für das Jahr 2021.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land hat die Verwaltungsumlage für das Jahr 2020  in mehreren Prüfgruppen geprüft.  Die entsprechend anliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2020 in HÖhe von 1.357.964,49 Euro wurde durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss für korrekt befunden und in der Sitzung am 02.09.2021 zur Beschlussfassung empfohlen . Die Berechnung der Verwaltungsumlage erfolgte erstmals auf Basis des neu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 13.05.2019. Es wurden alle umlagefähigen Personalkosten entsprechend dem festgelegten Schlüssel zugrunde gelegt sowie die Sachkosten pauschal gemäß § 5 des Vertrags ermittelt. Gegengerechnet wurden alle Kostenbeteiligungen Dritter, die aus Ämterkooperationen, Lohnkostenzuschüssen und sonstigen Erstattungen resultieren. Zudem wurde die demographische Entwicklung berücksichtigt. Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2020 mit 1.350.700 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Nachzahlung durch das Amt in Höhe von 7.264,49 Euro.      

Die Nachzahlung in Höhe von 7.264,49 Euro ist als überplanmäßiger Aufwand für das Jahr 2020 zu erfassen. Die Auszahlung betrifft jedoch die Finanzrechnung des laufenden Haushaltsjahres. Das Amt verfügt zum Jahresbeginn 2021 über liquide Mittel in Höhe von 124.152,32 Euro. Bis zum Jahresende verringern sich diese auf Basis der geplanten Ein- und Auszahlungen voraussichtlich um rd. 93,1 T€, somit ist die Deckung für die überplanmäßige Auszahlung vorhanden.

         

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Verminderung der Mittel aus der Einheitskasse um rd. 7,3 T€

 

 

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Anlagen

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