Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1.      Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

2.      Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 24.11.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für die frühzeitige öffentliche Auslegung bestimmt. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 20.01.2021 bis zum 03.03.2021 statt. Folgende wesentliche Änderungen wurden an der Planung vorgenommen und sind in den Entwurf eingeflossen:

 

-       Weitere Grünflächen wurden festgesetzt. Das Gewerbegebiet wurde verkleinert.

-       Einzelhandelsbetriebe wurden generell ausgeschlossen.

-       Die Festsetzungen zur Vermeidung von Lärmimmissionen wurden ergänzt.

-       Regelungen zur Niederschlagsentwässerung wurden getroffen.

-       Bestehende Leitungen wurden nachrichtlich übernommen.

-       Die Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung wurde angepasst.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 - keine finanziellen Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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