Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die Stadt Grevesmühlen wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Anhörung/Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahresende 2026/27 aufgefordert.

Aus den übersandten Unterlagen geht hervor, dass sich für die drei Schulen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen keine Änderungen ergeben. In der Planung ist lediglich erstmalig der Aufbau der Grundschule "Am Ploggensee" und der Regionalen Schule "Am Wasserturm" zu Schulen mit spezifischer Kompetenz vermerkt.

Die vom Landkreis zugrunde gelegten Schülerzahlen stimmen in etwa mit denen von der Stadtverwaltung im Januar vorgelegten Zahlen überein.

Die Verwaltung wird dem Landkreis antworten, dass die Stadt Grevesmühlen gegen die Planungen keine Einwände hat.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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