Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt, das Vorhaben „Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23968 Gägelow, OT Jamel“ durchzuführen und die Finanzierung im Haushalt der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2022 zu sichern.

 

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Gägelow ist Eigentümerin der Flurstücke  5 und 7/1 in der Gemarkung Jamel. Das Grundstück der Forststraße 8 und 9 ist mit der Ruine des ehemaligen Gutshauses bestanden und seit langem unbewohnt. Auf der Fläche befinden sich erhebliche Altablagerungen, die eine Gefahr für die einzelnen Bewohner des Ortes und die Allgemeinheit darstellen. Die Planung beinhaltet die Beräumung der mit entsorgungspflichtigen Abfällen kontaminierten Liegenschaft, um das Ortsbild aufzuwerten und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen. Eine Nachnutzung der Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

Für die Maßnahme soll eine Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien gemäß Nr. 2.2.1 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen (Förderbereich 2) gestellt werden. Die Anträge sind gem. Richtlinie bis zum 30.09. zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Die Maßnahme war geplant und ist im Finanzplan enthalten. Die erforderlichen Mittel entsprechend der aktuellen Kostenschätzung in Höhe von 120.000,00 € werden im Haushalt der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2022 berücksichtigt. Die zu beantragende Zuwendung beträgt 120.000 €, wovon der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30.000 € von der Gemeinde zu tragen ist.

 

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