Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen gemäß anliegender Übersicht.

 

                         

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.

           

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendungen führen in der Regel zu Mehreinzahlungen und somit zur Verbesserung des Finanzhaushaltes.               

 

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Anlagen

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