Vorlage öffentlich - VO/06GV/2021-0296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt, die Auftragsvergabe der Planungsleistung zur Umgestaltung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet für die Leistungsphasen 1-4 und im Anschluss der Bewilligung von Fördermitteln der weiteren Leistungsphasen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Roggenstorf beabsichtigt die sieben Bushaltestellen im Gemeindegebiet (ohne die Buswendeschleife Roggenstorf) gemäß dem Ausbaukonzept des LK NWM barrierefrei umzugestalten. 

Um möglichst wirtschaftliche Angebote zu erhalten, soll die Maßnahme gemeinsam mit der Gemeinde Stepenitztal erfolgen.

Die geschätzten Baukosten für die 7 Haltestellen betragen ca. 85.000,- € netto und die Nebenkosten werden auf ca. 11.000,- € netto geschätzt. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 114.200,- € brutto sind mit 75 % bis zu 90 % förderfähig.

Die Gemeinde Roggenstorf kann das Vorhaben nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln umsetzen. Für einen Fördermittelantrag ist in jedem Falle die Vorlage einer Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung erforderlich. Dazu ist die Beauftragung entsprechender Planungsleistungen unumgänglich. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt daher Stufenweise.

Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vor-, und Entwurfsplanung, sowie die Genehmigungsplanung) der HOAI beauftragt. Dies entspricht bis zu 65 % (ca. 8.500,- €) der Planungskosten. Im Anschluss der Fördermittelbewilligung werden im 2. Schritt die weiteren Leistungsphasen beauftragt. 

Die Gemeindevertretung beschließt dem wirtschaftlichsten Bieter im Verhandlungsvergabeverfahren mit der Planung zu beauftragen und bevollmächtigt den Bürgermeister den Planungsauftrag bis zu einem gesamten Auftragswert von bis zu 13.100,- € brutto stufenweise auszulösen.

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf entscheidet die Gemeindevertretung über Auftragsvergaben für Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 3.000,- €.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

8.534,53 

Gesamtkosten:

13.100,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

54201.09600000.008

54401.09600000.034

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

13.100,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

4.565,47 

im PSK 54101.09600000.021 in Höhe von:

4.600,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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