Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0479

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Hans-Peter Voss für die Freiwillige Feuerwehr.

                         

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro erreicht wird.

           

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der laufenden Einzahlungen              

 

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