Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB.

 

2) Die Stadtvertretung billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu.

 

3) Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

 Der Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ verfolgt das Ziel, verschiedene Wohnnutzungen in zentrumsnaher Lage anzusiedeln. Berücksichtigung finden dabei vor allem besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, das Wohnen in Pflegeeinrichtungen sowie altersgerechte Seniorenwohnungen. Kombiniert werden diese mit klassischen Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder auch Mehrfamilienhäusern.

 

Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 43.1 sind im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit Wohnbau- sowie Grünflächen dargestellt. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen erfolgt daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43.1. Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in etwa dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43.1. Es werden Wohnbauflächen sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zäsurgrün“ ausgewiesen. Da die geplante Flächenausweisung hauptsächlich eine Neuordnung der aktuell dargestellten Nutzungen vorsieht, wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 

Die Stadtvertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 Kosten für die Erstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sind im Haushalt eingeplant.

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Anlagen

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