Vorlage öffentlich - VO/09GV/2010-017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m § 35 BauGB zum vorliegenden Antrag von Johann Peter Messer auf Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Flurstück 302 der Flur 1 in der Gemarkung Rütinger Steinfort.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Herr Johann Peter Messer (Lindenallee 2, 23936 Testorf) beabsichtigt auf dem Flurstück 302, Flur 1 der Gemarkung Rütinger-Steinfort eine Windenergieanlage (Typ ENERCON E-82) mit einer Nabenhöhe von 84,5 m und einer Nennleistung von 2300 kW zu errichten und zu betreiben.

 

Der Standort der geplanten Anlage liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Testorf-Steinfort als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Vorhaben, welches der Nutzung der Windenergie dient, im Außenbereich nur zulässig, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Als öffentliche Belang sind u.a. die Ziele der Raumordnung zu beachten.

 

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP) wurden zur Sicherung einer räumlich geordneten Entwicklung Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen.

 

Die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen (= WEA ab einer Anlagenhöhe von 35 m über Gelände) sind nur innerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete zulässig.

 

Die geplante WEA befindet sich nicht in einem ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen. Vielmehr grenzt diese direkt an das Windeignungsgebiet Rüting.

 

Insofern stehen dem Antrag planungsrechtliche Belange entgegen.

 

Laut der Schallimmissions- und Schattenwurfprognose besteht bereits in Siebenhausen 5 eine Schalltechnische Vorbelastung durch Windenergieanlagen in Höhe von 41,2 dB (A).

Auf Grund der geplanten Windenergieanlage werden die zulässigen Schallimmissionen von 40 dB (A) weiter überschritten. (siehe auch beiliegenden Auszug)

 

Zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft soll eine Teilfläche in der Gemeinde Testorf-Steinfort auf dem Flurstück 37/2, Flur 2, Gemarkung Steinfort (richtig: Gemarkung Fräulein-Steinfort) zu einem Erlen-Birken-Bruch entwickelt werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Antragstellers.

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 02.09.2010 bereits die "Voranfrage" von Herrn Messer beraten und beschlossen, diese zustimmend zur Kenntnis zu nehmen (siehe auch Anlage 3: Beschlussauszug).

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Anlagen

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