Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-048
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den B-Plan Nr. 29 "Industrie- u. Gewerbegebiet Nordwest" der Stadt Grevesmühlen
hier: Vereinbarung mit der Landesforstanstalt M-V, Forstamt Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt die Kostenbeteiligung an der Maßnahme
Ersatzaufforstung in der Gemarkung Wüstenmark auf der Grundlage der beigefügten
Vereinbarung mit dem Forstamt Schönberg der Landesforstanstalt M-V, als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für
die Eingriffe im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 29
„Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die
Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest“
werden aufgrund der erheblichen Versiegelungen erhebliche Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich, die nur zu einem geringen Teil im Plangebiet selbst erbracht
werden können.
Das
Forstamt Schönberg der Landesforstanstalt M-V trat Ende letzten Jahres an die
Verwaltung heran mit der Anfrage, ob mit Hilfe einer Kostenteilungsvereinbarung
weite Teile der Realisierung einer Ersatzaufforstung in der Gemarkung
Wüstenmark, Flur1, auf den Flurstücken 389, 405 und 406, in einer Gesamtgröße
von ca. 4,91 ha von der Stadt Grevesmühlen kofinanziert werden könnten.
Die
Vorteile einer solchen Kostenbeteiligung liegen in der geringen eigenen
Einbindung in den notwendigen planerischen Vorbereitungsaufwand, an den
geringen Mittelaufwendungen, bezogen auf die damit erreichten sog.
Kompensationspunkte und zudem in der nicht zusätzlichen Inanspruchnahme bisher
landwirtschaftlich genutzter und somit verpachteter Flächen im Stadtgebiet.
Ferner obliegt die bauliche Umsetzung dem Vertragspartner.
Mit der
Unteren Naturschutzbehörde ist die Maßnahme grundsätzlich abgestimmt. Sollten
in der Gesamtheit mehr Kompensationspunkte erreicht werden können als für die
B-Plan-Umsetzung erforderlich wären, ist eine Ansparung in einem sog. Ökopool
denkbar und sinnvoll.
