Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss nimmt die anliegende Abrechnung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2007 nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die entsprechend anliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2007 beträgt 728.561,50 Euro.

 

Bei der Berechnung der Verwaltungsumlage wurden alle umlagefähigen Ausgaben entsprechend der Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verwaltungsgemeinschaft zugrunde gelegt. Gegengerechnet wurden außerdem Einnahmen aus Verwaltungsgebühren, alle zweckbezogenen Erstattungen oder solche Kosten, die anderen städtischen Aufgaben zuzuordnen sind. Weiterhin wurden diejenigen Kosten herausgerechnet, die über die Sonderbedarfszuweisung nach § 10 (4) FAG (sog. Hochzeitsprämie) finanziert werden sollen. Diese betreffen die durch die Zusammenführung der Verwaltungen bedingten Mehrkosten, z. B. für den EDV-Bereich.

 

Die nach Abzug aller vorgenannten Positionen verbleibenden Kosten wurden gemäß der im Beschluss Nr. 05-02/06 des Amtsausschusses vom 26.06.2006 festgelegten Schlüssel bzw. Prozentsätze für die einzelnen Kostengruppen (Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten, Sachkosten, Personalkosten und EDV) ermittelt. Dabei wurde jede einzelne Haushaltsstelle nochmals im Detail betrachtet.

 

Die Verwaltungsumlage wurde über den 1. Nachtragshaushalt 2007 mit 767.500 Euro im Haushalt geplant. Dieser Betrag ergab sich aus dem Jahresansatz in Höhe von 764.000 Euro zuzüglich der Nachzahlung durch das Amt für das Jahr 2006 über rund 3.500 Euro. Der eigentliche Planansatz für 2007 beträgt somit aufgerundet 764.000 Euro. Bisher gebucht wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 763.996,24 Euro. Somit ergibt sich eine Erstattung durch die Stadt in Höhe von 35.404,74 Euro. Dieser Betrag wird vorbehaltlich des Beschlusses durch den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land über den 1. Nachtragshaushalt 2008 aufgrund des Mehrbedarfs für Personalkosten verrechnet.

 

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