Vorlage öffentlich - VO/10GV/2011-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Hauptsatzung der Gemeinde Upahl.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Upahl trat am 07.11.2009 in Kraft. In der Folge wurde am 01.01.2011 die ehemalige Gemeinde Hanshagen in die Gemeinde Upahl aufgenommen, was eine Veränderung in der Anzahl der Einwohner und der Ortsteile sowie einen Anstieg der Anzahl der Gemeindevertreter zur Folge hatte. Außerdem wurde der Haushalt auf die DOPPIK umgestellt und die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung auf den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land übertragen. Da zudem auch noch einige Gesetzesänderungen Einfluss auf die Gestaltung der Hauptsatzung haben, empfiehlt sich der Beschluss einer neuen, sprachlich und inhaltlich komplett überarbeiteten Hauptsatzung der Gemeinde Upahl. Darüber hinaus ist gemäß § 11 Abs. 6 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (DVO KV M-V) innerhalb eines Jahres nach dem Wirksamwerden des Gebietsänderungsvertrags das Ortsrecht zu vereinheitlichen. Mit Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung treten daher die Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 22.10.2009 und die Hauptsatzung der Gemeinde Hanshagen vom 11. Juli 2005 außer Kraft.

 

Hinweis: Die Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Upahl sind farblich abgesetzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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