Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.              Der Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet im Ortszentrum Gressow sowie die Begründung dazu werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Gägelow hat am 21.04.2009 die Aufstellung der Teilaufhebung eines rd. 2,9 ha großen Teilstückes des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6  beschlossen.

 

Aufgrund der ausgebliebenen Nachfrage und des im Ortszentrum vorhandenen Entwicklungspotentiales (B-Plan Nr. 6a) ist festzustellen, dass für eine derartige Erweiterung der Ortslage kein Bedarf mehr besteht.

 

Mit der Aufhebung wird das Ziel verfolgt, in Gressow gebundene Kapazitäten der Siedlungsentwicklung zu lösen und diese einer Entwicklung im Ortsteil Gägelow zu kommen zu lassen. Damit kann nicht zuletzt auch den Vorgaben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde Gägelow entsprochen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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