Vorlage öffentlich - VO/07GV/2011-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 28.04.2011.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 15.05.2011 lief die Zinsbindung für ein Darlehen der Gemeinde bei der KfW Bank aus. Das Restkapital betrug zu diesem Zeitpunkt 12.910,16 Euro.

Das Darlehen war im Jahr 1991 mit einem Betrag von 101.000 DM für die Modernisierung des Neubaublockes, Schweriner Straße 29/31 Heizungsmodernisierung aufgenommen worden.

Das Darlehen wurde zwecks Umschuldung neu ausgeschrieben.

Die von den Kreditinstituten abgefragten Konditionen können von den Banken nur für wenige Stunden geboten werden. Die Entscheidung für einen Kreditgeber ist daher kurzfristig zu treffen. Deshalb hat der Bürgermeister von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch gemacht und entsprechend der vorgelegte Angebote den Zuschlag auf das günstigste Angebot erteilt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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