Vorlage öffentlich - VO/07GV/2011-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Umschuldung und Ablösung von Darlehen 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Verfasser:
- Fischer, Rita
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Rüting
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Erledigt
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Sozialausschuss Rüting
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Erledigt
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Hauptausschuss Rüting
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rüting
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Entscheidung
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25.05.2011
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die vollständige Ablösung des Darlehens (lfd. Nr. 1) für das Kita Gebäude zum nächstmöglichen Termin. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verwahrkonto.
Die Gemeindevertretung Rüting bevollmächtigt die Leiterin des Geschäftsbereiches Finanzen, Frau Kristine Lenschow, die Darlehen (lfd. Nr. 2 bis 4 der Anlage) zwecks Umschuldung neu auszuschreiben und den Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen.
Die Gemeindevertretung ist anschließend über das Ergebnis zu informieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2011 endet die Zinsbindung folgender in der Anlage aufgeführten Darlehen der Gemeinde Rüting.
Darlehen unter lfd. Nr.1 der Anlage:
Das Kita- Gebäude wurde durch die Gemeinde verkauft. Zu diesem Zeitpunkt war es der Gemeinde nicht möglich ohne zusätzliche Kosten das Darlehen sofort abzulösen. Deshalb wurde ein Teil des Verkaufserlöses in ein Verwahrkonto gebucht. Aus diesem erfolgte die Finanzierung der Tilgung und Zinsen. Am 15.11.2011 endet die Zinsbindung. Somit kann das Darlehen sofort vollständig getilgt werden. Die Höhe entspricht dem Bestand des Verwahrkontos am 15.11.2011.
Alle weiteren Darlehen müssen zwecks Umschuldung neu ausgeschrieben werden.
Die von den Kreditinstituten abgefragten Konditionen können von den Banken nur für wenige Stunden geboten werden. Die Entscheidung für einen Kreditgeber ist daher kurzfristig zu treffen.
Um dabei schnell und flexibel handeln zu können besteht für die Gemeindevertretung die Möglichkeit, der Leiterin des Geschäftsbereiches Finanzen die Befugnis zu erteilen, eine Entscheidung für das günstigste Angebot zu treffen.
Der Darlehensvertrag und die Schuldurkunde sind anschließend kurzfristig vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter zu unterschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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17 kB
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