Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Kriterienkatalog für das Auswahlverfahren der Bewerber für den neu abzuschließenden Strom-Konzessionsvertrag.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der 1993 zwischen der Stadt Grevesmühlen und den Stadtwerken geschlossene Konzessionsvertrag über die Stromversorgung läuft am 27.06.2013 aus.

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung um Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

Ablaufplan:

1.       Bekanntmachung: spätester Termin der Veröffentlichung im Bundesanzeiger: 27.06.2011

2.       Interessenbekundungen: bis 3 Monate ab Tag der Veröffentlichung,

3.       Festlegung der Vertragsinhalte und Bewertungskriterien für die Angebote und Abstimmung mit den Gremien (spätestens bis vor Ablauf Interessenbekundungsfrist)

4.       Vorbereitung eines Vertragsentwurfes

Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorliegen:

5.       Verfahrensbrief an Bewerber einschließlich Vertragsentwurf und Netzunterlagen

6.       Angebotsabgabefrist 6 Wochen

7.       Auswahl- und Verhandlungsverfahren

Sowohl für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorliegen als auch, dass nur 1 Angebot vorliegt:

8.       Beschluss Stadtvertretung

9.       Abschluss Konzessionsvertrag

Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorlagen:

10.    Veröffentlichung der Entscheidung

 

Die Auswahlkriterien, nach denen die kommunalen Entscheidungen zu treffen sind, sind gesetzlicherseits nicht vorgegeben. Die Kommunen sind daher grundsätzlich frei, wen sie als Vertragspartner auswählen, haben aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die Grundregeln des EG-Vertrages und damit die Grundsätze der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Transparenz im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.

 

Für den Abschluss und die Verlängerung von Konzessionsverträgen ist die Stadtvertretung zuständig. Um diese Entscheidung diskriminierungsfrei und somit nicht angreifbar herbeiführen zu können, wird empfohlen, bereits vor dem eigentlichen Auswahlverfahren die Auswahlkriterien festzulegen.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

Anker im Raum: Grevesmühlen als Kreisstadt und Mittelzentrum für eine aufstrebende Region hält alle zentralen Einrichtungen vor, die sowohl für die Grevesmühlener selbst als auch für die Bürger der umliegenden Gemeinden von Bedeutung sind.

 

 

 

 

 

 

Stadt ohne Watt: Ziel der Stadtentwicklung in Grevesmühlen ist es, die eigenständige Energieversorgung der Stadt sicher zu stellen und die Bürger bei ihren energetischen Projekten aktiv zu unterstützen!

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Reihenfolge der Kriterien bestimmt die wirtschaftlichen Ergebnisse des Vertragsabschlusses

Reduzieren

Anlagen

Loading...