Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zweitwohnungssteuer ist eine örtlich erhobene Aufwandssteuer. Sie wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und der Ortssatzung sowie der aktuellen Rechtssprechung erhoben.

 

Mit dem Haushaltssicherungskonzept, das die Stadtvertretung in ihrer Sitzung im September 2010 beschlossen hat, wurde auch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer festgelegt. Hintergrund ist, dass die Stadt Grevesmühlen für Bürger, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, keine Zuweisungen erhält. Allein an Schlüsselzuweisungen erhält die Stadt pro Einwohner (Hauptwohnsitz) 754,17 €/a.

Somit erhält die Stadt Grevesmühlen durch die Einführung dieser Steuer auch von Personen, die zwar hier wohnen und die Infrastruktur der Stadt in Anspruch nehmen, jedoch lediglich mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, Erträge.

Laut Meldestatistik sind 2009 in Grevesmühlen 417 Nebenwohnsitze gemeldet gewesen.

Daher wurde die Einführung einer Zweitwohnsteuer mit einem Satz von 13 % der Nettokaltmiete beschlossen.

 

Für die Umsetzung dieser Teilmaßnahme ist der formelle Beschluss einer Satzung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrerträge

a) bei Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer je nach Fallzahl und Nettokaltmiete (bei 120 Veranlagungen geschätzt ca. 17.000 Euro/Jahr oder

b) Mehrerträge in den Schlüsselzuweisungen aufgrund Ummeldung mit Hauptwohn- statt Nebenwohnsitz

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Anlagen

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