Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Richtlinie der Stadt Grevesmühlen zur Föderung von Familien (Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken von der Stadt Grevesmühlen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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17.03.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.03.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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11.04.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, die Richtlinie zur Förderung von Familien durch ein zinsloses Darlehen für den Erwerb von städtisch erschlossenem Grund und Boden oder bebauten/unbebauten Grundstücken im Sanierungsgebiet "Altstadt" (Beschlüsse 4-43/94 vom 21.03.1994 und Ergänzung vom 19.09.1994 sowie Beschluss Nr. 04-0046 vom 07.06.2004) wie folgt zu ändern und zu ergänzen:
"Der Antrag auf ein Darlehen kann maximal bis zu 6 Monate nach Erwerb des Grundstückes gestellt werden. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrages.
Der/die Darlehensnehmer haben auf eigene Kosten für die Stadt Grevesmühlen mit besonderer Urkunde eine brieflose Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages an rangbereiter Stelle im Grundbuch zu bestellen.
Die Möglichkeit der Darlehensvergabe gilt auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien von der Stadt Grevesmühlen zum Zwecke der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung außerhalb des Sanierungsgebietes, soweit diese der Eigennutzung dient."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. 4-43/94 vom 21.03.1994 hatte die Stadtvertretung beschlossen, Familien und Alleinerziehenden mit 2 Kindern unter 18 Jahren beim Erwerb von städtisch erschlossenem Grund und Boden zum Bau eines Eigenheimes ein zinsloses Darlehen in Höhe von 25% des Grundstückspreises, maximal 10.000 DM, zu gewähren. Diese Regelung gilt auch für den Erwerb von Erbbaurecht. Die Rückzahlung soll erfolgen bei Weiterverkauf (dann sofort) oder bei Erreichen der Volljährigkeit des jüngsten Kindes (dann in gleichen Raten über 5 Jahre).
Am 19.09.1994 wurde die Richtlinie dahingehend ergänzt, dass das Darlehen auch gewährt wird, wenn das städtische Grundstück über einen Bauträger erworben wird (Hintergrund: Gründung der GKB).
Die Beschlüsse wurden seinerzeit gefasst, um den Grundstücksverkauf im Wohngebiet Kapellenberg zu beschleunigen und Familien mit Kindern einen Anreiz zu geben, sich in Grevesmühlen anzusiedeln. Die Beschlüsse haben mittlerweile auch im Gebiet West II gegriffen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat empfohlen, die Richtlinie hinsichtlich der Antragsfristen und der Grundschuldbestellung zu konkretisieren. Diese Änderungen dienen der Klarstellung.
Die Sicherung über Grundschuldbestellung liegt für alle Darlehensnehmer vor, war aber bislang nicht explizit in der Richtlinie geregelt.
Mit Beschluss Nr. 04-0046 vom 07.06.2004 wurde ergänzt, dass die Förderung auch für den Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken von der Stadt Grevesmühlen (auch über den Sanierungsträger GOS) im Sanierungsgebiet "Altstadt" gilt. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Möglichkeit der Darlehensvergabe auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien von der Stadt Grevesmühlen zum Zwecke der umfassenden Modernisierung und Instandsetzung außerhalb des Sanierungsgebietes gilt, soweit diese der Eigennutzung dient.
Mit dem Haushaltssicherungskonzept vom September 2010 wurde beschlossen, dass strategische Maßnahmen zur Einwohnerwerbung erhalten bzw. vertieft werden sollen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
| Wachsende Stadt |
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| Stadt der Generationen |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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345,8 kB
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