Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte", umfassend die Flurstücke 32/3 und 34/1 der Flur 1, Gemarkung Gägelow, mit einer Größe von ca. 1.140 m², als Satzung.

5) Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung

   des Bebauungsplanes Nr. 5 ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 18.05.2010 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte" beschlossen. Das Planungsziel besteht in der Umwidmung einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet. Die bisher festgesetzte öffentliche Grünfläche befindet sich auf Flächen, die sich in privatem Eigentum befinden.

 

Innerhalb des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen werden.

 

Am 05.10.2010 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschlossen.

 

Der Entwurf lag in der Zeit vom 25.10.2010 bis zum 25.11.2010 öffentlich aus. Die Behörden wurden parallel beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung.

 

Nach Abarbeitung aller zu berücksichtigenden Belange und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr durch die Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die anfallenden Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.

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Anlagen

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