Vorlage öffentlich - VO/10GV/2011-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag von Herrn Zander auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Truthähnen (AZ: StALU 52b-5712.0.701e 5819049).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Herr Tim Zander plant an der Landesstraße L 02 in der Gemarkung Sievershagen, Flur 1, die Errichtung einer Anlage zur Putenmast mit 15.981 Tierplätzen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ersuchte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) mit Schreiben vom 23.08.2010 die Gemeinde Hanshagen um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.                                             Anlage 1 + 2

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hanshagen hat mit Beschluss vom 12.10.2010 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB mit der Begründung versagt, dass das geplante Vorhaben kein Landwirtschaftsbetrieb und damit nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sei.                                                                                         Anlage 3

 

Mit Schreiben vom 05.01.2011 (Posteingang 07.01.2011) ersucht das StALU nunmehr erneut die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.                                                                                                                   Anlage 4

 

Durch die Gemeindefusion zwischen Hanshagen und Upahl zum 01.01.2011 ist die Gemeinde Upahl für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig. Nach Ansicht des StALU in Verbindung mit der Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 23.12.2010 handelt es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen landwirtschaftlichen Betrieb, weil "das für die Tierhaltung notwendige Futter überwiegend, also zu mehr als die Hälfte auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden" könne.                                                                                          Anlage 5

 

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Anlagen

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