Vorlage öffentlich - VO/02GV/2010-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Börzow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Weil sich mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts die Anforderungen an

die kommunalen Rechnungsprüfungsausschüsse erheblich erhöhten, entschied die Gemeindevertretung Börzow mit Beschluss vom 07.04.2010, sich gemäß § 36 Absatz 2 Satz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen. Infolgedessen ist die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Börzow erforderlich geworden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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