Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-010
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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25.03.2008
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Bereit
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Hauptausschuss Gägelow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Vorberatung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Zuordnung der Gemeinde Gägelow zur Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen wurde seit 2005 die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr aufgearbeitet. Bei der Veranlagung wurde deutlich, dass die aktuelle Satzung der Gemeinde aus dem Jahre 2003 nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Die Kalkulation erfolgte auf der Basis der durchschnittlichen Kosten der Jahre 2005 bis 2007, wobei die Erweiterung des Reinigungsumfanges hinsichtlich des Wohngebietes „Priestersee“ Berücksichtigung fand. Hinzu kommt der Anteil der Verwaltungsgebühren. Der § 4 wurde entsprechend angepasst. Außerdem wird empfohlen, den 25%igen Anteil, den die Gemeinde an den Kosten zu tragen hat, satzungsmäßig festzuschreiben. Dies erfolgt nunmehr im § 1. Im § 3 Absatz 1 Nr. 1 wurde zudem eine Klarstellung der Berechnungsgrundlagen vorgenommen.
Nach diversen Sitzungen von Bau- und Finanzausschuss im Laufe des Jahres 2007 wurde in einer gemeinsamen Sitzung im Oktober 2007 festgelegt, den Winterdienst aus der Gebührenkalkulation herauszunehmen. Dadurch ergeben sich andere Reinigungsklassen.
Zudem wurde die Hinterliegerproblematik durch die Verwaltung eingehend betrachtet. Diese wurden bislang trotz Satzungsregelung nicht veranlagt. Es wird jedoch deutlich, dass eine Veranlagung der Hinterlieger mit erheblichen Rechtsunsicherheiten belastet sein wird. Dies liegt zum einen an dem zum Teil sehr unregelmäßigen Straßenverlauf (z.B. nierenförmig) als auch an dem Zuschnitt der betreffenden Hinterliegergrundstücke, so dass sich die Ermittlung der zu veranlagenden Frontmeterlänge äußerst kompliziert gestaltet. Daher wurde der § 7 so angepasst, dass eine Veranlagung der Hinterliegergrundstücke nicht erfolgt. Ein Einnahmeverzicht für die Gemeinde ergibt sich hieraus nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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(wie Dokument)
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