Vorlage öffentlich - VO/05GV/2010-024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme "Straßenausbau der vorhandenen Zufahrt zum Gutshaus Hilgendorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Herr Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 21.000,00 Euro für das Produktsachkonto 54101.09600000-009 Anlagen im Bau "Straßenausbau der vorhandenen Zufahrt zum Gutshaus Hilgendorf" entspricht dem Auszahlungskonto 78590000 Auszahlungen für Anlagen im Bau und für geleistete Anzahlungen.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus der Entnahme liquider Mittel.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 50 (2) der Kommunalverfassung M-V und § 6 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Auszahlungen, die einen Wert i. H. von 3.000,00 Euro überschreiten.
Die Gemeinde Plüschow hat in diesem Haushaltsjahr für das Produktsachkonto 54101.0960000-009 Anlagen im Bau "Straßenausbau der vorhandenen Zufahrt zum Gutshaus Hilgendorf" 105.500,00 Euro eingestellt. Derzeit stehen im Hauhalt noch 7.300,62 Euro zur Verfügung.
Nach Vorliegen der Schlussrechnungen der Firma Grothe Bau GmbH und des Ing.-Büros Wittenburg stellt sich jedoch heraus, dass die verbleibenden finanziellen Mittel in Höhe von 7.300,62 Euro nicht ausreichen, um die Schlussrechnungen begleichen zu können. Es werden weitere 21.000,00 Euro benötigt. Demzufolge ist ein Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung erforderlich.
Die Kosten erhöhten sich durch folgenden Umstand:
- Zusätzliche Leistungen wurden gegenüber der alten Kostenschätzung aufgenommen
Die Deckung für diese überplanmäßige Auszahlung erfolgt aus der Entnahme liquider Mittel.
Bestand am 31.12.2009: 965.717,88 Euro
geplante Entnahme 2010: 673.900,00 Euro
noch verfügbar: 278.817,88 Euro
Außerdem wäre eine Erhöhung der Zuwendung nach Vorlage des Mittelabrufs durch Änderungsbescheid möglich, zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu allerdings keine Aussage getroffen werden.
