Vorlage öffentlich - VO/13GV/2010-048
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Verfasser:
- Rita Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss Gägelow
|
Vorberatung
|
|
|
28.10.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Gägelow
|
Vorberatung
|
|
|
02.11.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gägelow
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits mit der Haushaltsdiskussion 2010 in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung wurde deutlich, dass aufgrund des Jahresfehlbetrages im Verwaltungshaushalt von -187.700 Euro eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Jahr 2006 unerlässlich ist. In den Finanzplanjahren 2011-2013 weist der Verwaltungshaushalt ebenfalls Fehlbeträge von -68.400 Euro bis -17.100 Euro aus.
Der Fehlbetrag 2010 kann nur ausgeglichen werden durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und das wiederum durch eine Entnahme aus der Rücklage. Weitere Entnahmen aus der Rücklage haben zur Folge, dass die allgemeine Rücklage im Haushaltsjahr 2012 aus gegenwärtiger Sicht vollständig aufgebraucht sein wird. Bereits 2011 werden hier im Verwaltungshaushalt echte Fehlbeträge von 17.400 Euro, sowie 2012 von 61.500 Euro ausgewiesen.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Planung 2011 diskutiert. Die dabei unterbreiteten Vorschläge wurden durch die Verwaltung geprüft und ein Entwurf zum Haushaltssicherungskonzept erarbeitet.
Die Maßnahmen werden in den anliegenden Maßnahmenblättern detailliert beschrieben. Außerdem sind die jeweils notwendigen Handlungsvorgaben und die mit der Umsetzung belasteten Zielgruppen aufgeführt.
Mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde somit ein wesentlicher Schritt getan, um die Haushaltssituation zu verbessern. Die Umsetzung der aufgezeigten Einsparpotentiale bringt empfindliche Einschnitte in die Selbstverwaltung der Kommune mit sich.
Es ist aber festzustellen, dass den Vorgaben der Kommunalverfassung, den Haushaltsausgleich innerhalb des Finanzplanungszeitraumes wieder herzustellen, auch mit den vorliegenden Konsolidierungsmaßnahmen nicht entsprochen werden kann.
Auch wenn das Konzept in den folgenden Jahren fortgeschrieben wird, ist die Finanzausstattung der Gemeinde Gägelow seitens des Landes nicht ausreichend, die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Es bleibt lediglich abzuwarten, ob sich die gesamtwirtschaftliche Situation verbessert.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
89 kB
|
