Vorlage öffentlich - VO/10GV/2010-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Eingemeindung der Gemeinde Hanshagen in die aufnehmende Gemeinde Upahl beschließt die Gemeindevertretung den beiliegenden Gebietsänderungsvertrag.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Anbetracht der prekären finanziellen Lage der Gemeinde Hanshagen beschloss deren Gemeindevertretung am 24.03.2009 mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungen mit den Gemeinden Rüting und Upahl. Die Gemeindevertretung Upahl beschloss diesbezüglich am 24.06.2010 mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gemeinde Hanshagen. In den sich an diese Beschlüsse nach § 11 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) anschließenden Verhandlungen trugen neben der durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern avisierten vollständigen Entschuldung der Gemeinde Hanshagen die bereits bestehenden guten sozialen und kulturellen Beziehungen im Rahmen des Traditionsvereins und des Sports sowie die günstige territoriale Lage zueinander entschieden dazu bei, die Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Abschluss in Form des beiliegenden Gebietsänderungsvertrages zu bringen.

 

Über dessen Inhalt und Abschluss ist gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KV M-V ein Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter herbeizuführen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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