Vorlage öffentlich - VO/05GV/2010-020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur außerplanmäßigen Ausgabe zur Vorfinanzierung der Planungskosten für den Ausbau der Kreisstraße K 20, Ortsdurchfahrt Naschendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Plüschow
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Plüschow will die Kreisstraße K 20, OD Naschendorf, mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg ausbauen.
Der Gemeinde wurden auf ihren Förderantrag von 2005 (Programm: GVFG) nun durch das Straßenbauamt Schwerin Kassenmittel für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Entscheident dafür waren die Termine des Bürgermeisters im Ministerium und beim Dezernat 4, des SBA SN. (s. anliegendes Schreiben vom 24.09.2010)
Am 19.10.2010 sprachen Frau Maaßen, Herr Storm und Herr Janke zur Klärung der techn. Umsetzung beim Dezernatsleiter, Herrn Greßmann, vor.
Folgende Bedingungen wurden durch Herrn Greßmann auferlegt:
Die Ausführungsplanung (Straße und Gehweg) ist durch Herrn Storm bis zum 27.10.2010 im SBA vorzulegen.
Die Maßnahme muss am 29.11.2010 mit der tatsächlichen Ausführung begonnen, die Mittel bis Mitte Dez. 2010 abgefordert (Kassenschluss beim SBA beachten) und innerhalb 3 Monaten verbaut (=abgerechnet) werden.
Im direkten Anschluss wurde beim LK NWM, Herrn Bohm, der techn. Stand abgefragt.
Selbst ein weiterer Termin am 21.10.2010 mit der Landrätin hat ergeben, dass eine gemeinsame Durchführung auf Grund der HH-Lage des LK NWM aus heutiger Sicht nicht möglich ist.
Herr Storm hat die Planung erarbeitet und hat somit Anspruch auf die Vergütung der Leistungsphasen 1-5 des Geweges und insbesondere der Straßenplanung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die mit dem Landkreis regelt, dass die Honorarkosten für die Leistungsphasen 1-5 zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer von der Gemeinde Plüschow vorfinanziert und spätestens 2012 durch den LK NWM erstattet werden. Vorläufige Kosten 31.500 davon ca. 1/3 Gemeindeanteil.
Vorzufinanzieren rd. 21.500,00 auf 2 Jahre eventuell zinslos.
Die Entnahme erfolgt aus der Rücklage.
