Vorlage öffentlich - VO/07GV/2010-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 101.600 Euro für die Investitionsmaßnahme "Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung" (Haushaltsstelle: 6300.9607).

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zum Teil aus Zuwendungen und aus einer Rücklageentnahme sowie aus Mitteln der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Rüting.

 

6300.3610                            Zuwendungen                                          71.200,00 €

6300.3510                            Mittel der TG BOV Rüting                            15.700,00 €

9100.3100                            Rücklageentnahme                                          14.700,00 €

 

Der Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, die Erklärung zur Übernahme der Eigenanteile der Gemeinde für die Jahre 2010 und 2011 sowie zur Vorfinanzierung der Gesamtkosten gegenüber dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abzugeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 50 (2) Kommunalverfassung M-V und § 5 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Rüting entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Ausgaben, die einen Wert i. H. von 3.000 Euro überschreiten.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung waren bereits ab dem Jahr 2001 geplant. Seitdem wurde der für die Maßnahme eingeplante Eigenanteil in Höhe von 10.000 DM (5.112,92 €) übertragen. Im Jahr 2005 wurden dann erstmalig für die Planungskosten 683,75 € Eigenanteil fällig, so dass derzeit noch 4.429,17 € verfügbar sind.

 

Mit E-Mail vom 30.09.2010 wurde die Verwaltung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALUWM) davon in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr die Maßnahme in 2 Abschnitten realisiert werden soll. Der auf das Jahr 2010 entfallende Anteil muss nach den Zuwendungsbestimmungen bis Ende November abgerechnet sein.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, das die Gemeinde die komplette Maßnahme vorfinanziert. Aufgrund des Geldbestandes in Höhe von 419.415,52 € zum Tagesabschluss am 30.09.2010 ist die Gemeinde dazu in der Lage, solange keine zusätzlichen umfangreichen Investitionen geplant sind.

 

Der Anteil, der in diesem Jahr realisiert werden soll beträgt ca. 106.000 €, von denen rund 71.200 € durch das StALUWM gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde über ca. 34.800 € wird aus dem vorhandenen Haushaltsrest, der Rücklage und der restlichen Geldmittel der Teilnehmergemeinschaft des BOV Rüting finanziert.

 

Die Höhe der Allgemeinen Rücklage beträgt  201.705,26 € zum 31.12.2009. Für den Haushaltsausgleich 2010 ist eine Entnahme in Höhe von 26.100,00 € geplant. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt 6.954 €.

 

Übersicht über die Gesamtkosten:

 

 

Gesamtkosten

davon Förderung

davon Eigenanteil

2010

106.000,00

71.260,50

34.739,50

2011

162.000,00

108.907,56

53.092,44

 

268.000,00

180.168,06

87.831,94

 

Die Anteile für 2011 sind entsprechend in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 

Der Zuwendungsbescheid wird nur ausgestellt, wenn die Vorfinanzierung durch die Gemeinde abgesichert wird. Diese sollte so schnell wie möglich beim StALUWM vorliegen, damit die Auftragserteilung ausgelöst werden und eine termingerechte Abrechnung erfolgen kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Abnahme der Rücklage um rund 14.700 Euro zusätzlich zur Planung

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Anlagen

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