Vorlage öffentlich - VO/07GV/2010-007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Investitionsmaßnahme "Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Brigitte Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rüting
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Vorberatung
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06.10.2010
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 101.600 Euro für die Investitionsmaßnahme "Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung" (Haushaltsstelle: 6300.9607).
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zum Teil aus Zuwendungen und aus einer Rücklageentnahme sowie aus Mitteln der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Rüting.
6300.3610 Zuwendungen 71.200,00
6300.3510 Mittel der TG BOV Rüting 15.700,00
9100.3100 Rücklageentnahme 14.700,00
Der Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, die Erklärung zur Übernahme der Eigenanteile der Gemeinde für die Jahre 2010 und 2011 sowie zur Vorfinanzierung der Gesamtkosten gegenüber dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 50 (2) Kommunalverfassung M-V und § 5 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Rüting entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Ausgaben, die einen Wert i. H. von 3.000 Euro überschreiten.
Die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung waren bereits ab dem Jahr 2001 geplant. Seitdem wurde der für die Maßnahme eingeplante Eigenanteil in Höhe von 10.000 DM (5.112,92 ) übertragen. Im Jahr 2005 wurden dann erstmalig für die Planungskosten 683,75 Eigenanteil fällig, so dass derzeit noch 4.429,17 verfügbar sind.
Mit E-Mail vom 30.09.2010 wurde die Verwaltung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALUWM) davon in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr die Maßnahme in 2 Abschnitten realisiert werden soll. Der auf das Jahr 2010 entfallende Anteil muss nach den Zuwendungsbestimmungen bis Ende November abgerechnet sein.
Voraussetzung für eine Förderung ist, das die Gemeinde die komplette Maßnahme vorfinanziert. Aufgrund des Geldbestandes in Höhe von 419.415,52 zum Tagesabschluss am 30.09.2010 ist die Gemeinde dazu in der Lage, solange keine zusätzlichen umfangreichen Investitionen geplant sind.
Der Anteil, der in diesem Jahr realisiert werden soll beträgt ca. 106.000 , von denen rund 71.200 durch das StALUWM gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde über ca. 34.800 wird aus dem vorhandenen Haushaltsrest, der Rücklage und der restlichen Geldmittel der Teilnehmergemeinschaft des BOV Rüting finanziert.
Die Höhe der Allgemeinen Rücklage beträgt 201.705,26 zum 31.12.2009. Für den Haushaltsausgleich 2010 ist eine Entnahme in Höhe von 26.100,00 geplant. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt 6.954 .
Übersicht über die Gesamtkosten:
| Gesamtkosten | davon Förderung | davon Eigenanteil |
2010 | 106.000,00 | 71.260,50 | 34.739,50 |
2011 | 162.000,00 | 108.907,56 | 53.092,44 |
| 268.000,00 | 180.168,06 | 87.831,94 |
Die Anteile für 2011 sind entsprechend in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Der Zuwendungsbescheid wird nur ausgestellt, wenn die Vorfinanzierung durch die Gemeinde abgesichert wird. Diese sollte so schnell wie möglich beim StALUWM vorliegen, damit die Auftragserteilung ausgelöst werden und eine termingerechte Abrechnung erfolgen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1.003,2 kB
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