Vorlage öffentlich - VO/04GV/2010-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB in der rechtskräftigen Fassung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich Ortsmitte Schmachthagen als Satzung.

 

2.       Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich Ortsmitte Schmachthagen wird gebilligt.

 

3.       Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mallentin ist nach Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Verwaltung rechtskräftig bekannt zu machen, wenn sämtliche Erschließungsverträge vorliegen und die Erschließung gesichert ist. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mallentin für den Bereich Ortsmitte Schmachthagen mit der Begründung und der, gemäß § 10 Abs. 4 BauGB geforderten, zusammenfassenden Erklärung für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses und unter Berücksichtigung des Erschließungsvertrages der Gemeinde mit dem Vorhabenträger und des Erschließungsvertrages mit dem Zweckverband Grevesmühlen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Der Vorhabenträger übernimmt die Aufwendungen für die Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb des Plangebietes und auch der externen Anforderungen zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

Die Gemeinde ist von Kosten freizuhalten.

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