Vorlage öffentlich - VO/04GV/2010-014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.       Die Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerter Anregungen / auf Sitzung beraten - geprüft. Von Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Anregungen.

2.       Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin sind  – in der Begründung berücksichtigt.

3.       Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt Grevesmühlen-Land, wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.       Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin zur  Genehmigung beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung mit einer Stellungnahme  beizufügen.

5.      Die Abwägung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

6.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin (Abschließender Beschluss / Feststellungsbeschluss).

7.       Die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin wird gebilligt.

8.       Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungsbehörde für das Amt

Grevesmühlen-Land, wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der noch beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Mallentin hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich in Schmachthagen durchgeführt. Es ergeben sich Stellungnahmen, die durch die Gemeinde behandelt wurden. Die Grundzüge der Planungsabsicht werden durch die Stellungnahmen nicht berührt. Deshalb kann das Planverfahren abgeschlossen werden.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende

Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägung wird, wie in der tabellarischen Zusammenstellung, die als Anlage beigefügt ist, und gemäß Kurzzusammenfassung der Stellungnahmen, behandelt.

 

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der abschließende Beschluss (Feststellungsbeschluss) zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mallentin gefasst werden.

 

 

 

Loading...