Vorlage öffentlich - VO/06GV/2010-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme "Straßenbau Grevenstein nach Grevenstein Ausbau"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggenstorf
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Entscheidung
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31.08.2010
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 270.000 Euro für das Produktsachkonto 54101.0960-005 Anlagen im Bau "Straßenbau Grevestein nach Grevenstein Ausbau" - entspricht dem Auszahlungskonto 78590000 Auszahlungen für Anlagen im Bau und für geleistete Anzahlungen.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zum Teil aus Zuwendungen und aus einer erhöhten Abnahme der Forderungen gegenüber dem Amt (Abnahme der liquiden Mittel).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 50 (2) Kommunalverfassung M-V und § 6 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Roggenstorf entscheidet die Gemeindevertretung bei außerplanmäßigen Auszahlungen, die einen Wert i. H. von 2.000 Euro überschreiten.
Die Maßnahme "Straßenbau Grevenstein nach Grevenstein Ausbau" war für das Jahr 2011 vorgesehen. Zur finanziellen Absicherung der Maßnahme wurden Zuwendungen aus dem ELER-Programm beantragt. Auf Nachfrage beim Landkreis können die Zuwendungen noch für das Jahr 2010 bewilligt werden. Mit dem Bescheid ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Die Realisierung der Maßnahme einschließlich der Abrechnung gegenüber dem Zuwendungsgeber ist erfahrungsgemäß bis zum 30.11. des Jahres abzuschließen. Daher ist auch die Finanzierung für das Jahr 2010 abzusichern.
Die voraussichtlichen Auszahlungen betragen lt. vorliegenden Kostenschätzungen
für die Baukosten: | 218.000 |
für Planungskosten: | 32.700 |
für Vermessungskosten: | 16.700 |
Gesamt (gerundet): | 270.000 |
Lt. ELER-Richtlinie werden in diesem Jahr noch 65 % der Nettokosten bei Maßnahmen des ländlichen Wegebaus gefördert. Bereits im Jahr 2011 wird die Förderquote auf 45% abgesenkt. Lt. Antrag zur Förderung dieser Maßnahme wird die Zuwendung ca. 140.000 betragen.
Vorbehaltlich der Bewilligung entsteht somit ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 130.000 , der aus der Entnahme von liquiden Mitteln (Abnahme der Forderungen gegenüber dem Amt) zu finanzieren ist.
Bestand der liquiden Mittel am 31.12.2009: | 1.053.555,30 |
./. Abnahme der liquiden Mittel 2010 (Finanzmittelfehlbetrag): | -197.800,00 |
Bestand lt. Finanzhaushalt zum 31.12.2010: | 855.755,30 |
Bestand nach Realisierung der Maßnahme: | 725.755,30 |
Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung:
· aus Mehreinzahlungen in Höhe von 140.000 Euro im Produktsachkonto: 54101.2331-005 "Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen" (entspricht dem Einzahlungskonto 68160000 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen)
· aus Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 130.000 Euro
